HP-Widerspruch
Eine Dienstleistung von
- RichterRechtsanwälte
in Kooperation mit
- Häusliche Pflege
Leistungen der häuslichen Krankenpflege abgelehnt, teilgenehmigt oder befristet?
Jetzt kostenlos prüfen lassen und Widerspruch einlegen
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In nur 2 Minuten geben Sie alle notwendigen Daten aus der Verordnung häuslicher Krankenpflege und dem Antwortschreiben der Kasse ein.
Innerhalb eines Werktags informieren wir Sie per E-Mail, ob ein Widerspruch eingelegt werden
sollte.
Die Prüfung ist kostenlos!
RICHTERRECHTSANWÄLTE legen für Sie Widerspruch ein. Sind wir erfolgreich, dann übernimmt Ihre Krankenkasse die gesetzlich geregelten Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.
hp-widerspruch.de ist ein Service der Kanzlei RichterRECHTSANWÄLTE. Die kostenlose Vorabprüfung von Ablehnungen der Verordnung häuslicher Krankenpflege durch die gesetzlichen Krankenkassen und das anschließende Widerspruchsverfahren garantiert, dass die ärztlich geplante Therapie für Sie auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Ihre Gesundheit steht im Mittelpunkt!
Nach unseren Erfahrungen sind viele Ablehnungen fehlerhaft und damit rechtswidrig. Dies gilt insbesondere für die Ablehnung aufgrund des Vorhandenseins von Pflegepersonen, den Befristungen, den Anforderungen von Unterlagen und Protokollen, sowie dem Ausschluss chronischer Erkrankungen. Im Endeffekt bedeutet die Ablehnung regelmäßig, dass die Therapie Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin nicht umgesetzt werden kann, die dieser für Ihre Heilung oder medizinische Versorgung vorgesehen hat. Die gute ärztliche und medizinische Qualität kann durchgesetzt werden durch unsere geprüfte sehr gute Qualität in der Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Ansprüche. RichterRECHTSANWÄLTE ist seit Jahren im Pflegerecht tätig. Unterstützen Sie uns und lassen Sie Ihre Ablehnung der häuslichen Krankenpflege durch uns prüfen. Der Service hp-widerspruch.de beschreitet neue Wege und denkt das Rechtsanwaltsbüro neu. Die technische, EDV-basierte Prüfung der Ablehnung und Durchführung des Widerspruchsverfahrens macht es möglich, die Leistung besonders effizient durchzuführen. Langwierige Erörterungen, Abstimmung von Terminen usw., entfallen. Der standardisierten Prüfung der Erfolgsaussichten folgt ein individuelles Widerspruchsverfahren.
Schließlich ist es Ihr Anspruch!
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. So führt es § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V aus, der die Leistungen bei Krankheit einleitet.
Die Entscheidung, welche Behandlungsoptionen bestehen und welche Tätigkeiten an andere delegiert werden können, entscheidet allein Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt. Häusliche Krankenpflege oder Behandlungspflege wird verordnet, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Verordnet Ihnen also Ihr behandelnder Arzt oder die behandelnde Ärztin häusliche Krankenpflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation, so sind diese Verrichtungen für die Sicherung des ärztlichen Therapieziels notwendig.
In diese Verordnung darf weder die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter der Krankenkasse eingreifen noch sonst jemand. Auch die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sind nicht berechtigt, in die ärztliche Therapiefreiheit einzugreifen. Geschieht dies gleichwohl, so können Sie diesem Eingriff widersprechen. Das kann weder Ihr Arzt übernehmen, noch die Ärztin und auch nicht der ambulante Pflegedienst. Es ist Ihr Patientenrecht, das durch die Nichtgenehmigung möglicherweise beeinträchtigt wird.
Das formale, gesetzlich geregelte Widerspruchsverfahren mag aufwändig sein. Es ist aber der einzige Weg, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und der einzige Weg, damit der ärztliche Therapieplan durchgeführt und die Behandlung gesichert werden kann.
Keine Sorge – Aus der Geltendmachung eines gesetzlichen Anspruchs kann Ihnen kein Nachteil
erwachsen!
Sie verteidigen nur Ihr Recht und die ärztliche Entscheidung für Ihre Gesundheit. Wir wollen Ihnen
helfen, das Widerspruchsverfahren so einfach und kostengünstig wie möglich zu gestalten. Die
juristischen
Details und Fallkonstellationen haben wir in der brandneuen 5. Auflage unserer „Behandlungspflege“
erläutert.
Unsere Tätigkeit wird inzwischen durch die journalistische Arbeit unterstützt. So widmen sich die Verbraucherprogramme insbesondere der ARD dem Thema der Widersprüche im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Die Videos der letzten Zeit haben wir für Sie eingestellt: Sehen Sie selbst!
vertreten durch:
Herrn Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter
Mönckebergstraße 17
20095 Hamburg
Fax: 040 / 30969489